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Wohnungskauf in Italien

Wir beraten Sie auch auf italienisch zum Thema Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht

Wer in Italien eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte unbedingt auf seine Absicherung achten. So ist Treuhandabwicklung durch den Notar in Italien nämlich nicht zwingend vorgesehen und ist zumeist die Direktzahlung des Kaufpreises vom Käufer an den Verkäufer vereinbart.

Dabei kann es passieren, dass der Kaufpreis vom Käufer überwiesen wird, dieser aber nicht oder nicht lastenfrei ins Grundbuch kommt. Ebenso kann umgekehrt dem Verkäufer ein Schaden entstehen, wenn das Eigentumsrecht für den Käufer einverleibt wird, ohne dass der Kaufpreis bezahlt wird. Wir kümmern uns darum, dass die Parteien bei einem Immobilienkauf in Italien durch eine entsprechende Treuhandabwicklung abgesichert sind und prüfen die Verträge. Dazu arbeiten wir mit italienischen Notaren zusammen, die eine Treuhandabwicklung  vornehmen. Der Kaufpreis kommt auf das Treuhandkonto des italienischen Notars. Dieser haftet dafür, dass der Vertrag vereinbarungsgemäß verbüchert wird und niemandem einen Schaden entsteht. Wir stellen sicher, dass der Kaufvertrag auch in allen übrigen Bereichen den Interessen unserer Mandanten entspricht. Wenn Sie in Italien eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder verkaufen möchten, sind wir der richtige Ansprechpartner und organisieren für Sie die gesamte Abwicklung des Geschäftes.

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MAGGI • KATHOLLNIG
RechtsanwaltsGmbH Studio Legale

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