Verkehrsunfall und Versicherungsstreitigkeiten
Verkehrsunfall und andere Unfälle mit Auslandsbezug
Wir verfügen über das Know How, um Ihre Ansprüche bei einem Verkehrsunfall und anderen Unfällen mit und ohne Auslandsbezug effektiv durchzusetzen. Unsere Anwälte sind Experten im österreichischen und italienischen Schadenersatz- und Versicherungsrecht und erzielen für Sie höchstmögliche Versicherungsleistungen. Ob Kfz Versicherung, Krankenversicherung, Betriebsversicherung oder Privathaftpflichtversicherung, wir haben die die nötige Expertise und jahrelange Erfahrung, im Bereich der Schadensabwicklung mit österreichischen und italienischen Versicherungen.
Verkehrsunfall und Schmerzensgeldansprüche für Opfer und Angehörige
Schmerzensgeldansprüche für Opfer und Angehörige werden nach italienischem Recht deutlich höher bemessen als in Österreich. Das italienische Recht sieht ein großzügiges Trauerschmerzendgeld für Angehörige vor, welches auf den Verwandtschaftsgrad abstellt. In der Regel erhalten nicht nur Ehegatten und Kinder, sondern auch Geschwister, Eltern und Enkelkinder Trauerschmerzensgeld zugesprochen. Nach der aktuellen Judikatur kann sogar dem Lebensgefährten Trauerschmerzendgeld zustehen; dies auch , wenn dieser nicht mit dem Opfer zusammengelebt hat. Im Unterschied zur österreichischen Rechtslage ist der Anspruch nicht davon abhängig, ob Angehörige einen Unfall selbst miterlebt haben oder an einer psychischen Beeinträchtigung mit Krankheitswert leiden. Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich an Tabellenwerten, welche von den Gerichten herausgegeben werden (zum Beispiel Tabelle des Gerichtes von Mailand, Rom etc.).
Rasches Handeln ist für Unfalloper oder Hinterblieben bei Verkehrsunfällen geboten
Nach Art 4 des Verordnung 864/2007 kommt bei Unfallschäden und anderen außervertraglichen Schadenersatzansprüchen das Recht jenes Staates zur Anwendung, in dem der Schaden eintritt. Rasches Handeln ist für Unfalloper oder Hinterblieben bei Verkehrsunfällen jedenfalls geboten, da das italienische Recht für Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen eine verkürzte Verjährungsfrist von 2 Jahren vorsieht. Nach österreichischem Recht beträgt hier die Verjährungsfrist 3 Jahre. Unser Team hat langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung und der Abwehr von Schadensersatzansprüchen resultierend aus Unfällen in Italien. Wir übernehmen für unsere Klienten gegenüber Unfallgegner und Versicherungen die komplette Schadensabwicklung.
Wir übernehmen die Verteidigung im Falle der Einleitung eines Strafverfahrens.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Verkehrsunfall und Versicherungsstreitigkeiten
Bei Unfällen im Ausland ist das Gericht des Unfallortes zuständig. Der Unfallort ist auch für das anzuwendende Recht maßgeblich. Bei einem Verkehrsunfall in Italien kommt daher italienisches Recht zur Anwendung und ist sowohl für das Zivilverfahren wie auch für ein allfälliges Strafverfahren gegen den Unfallverursacher das italienische Gericht zuständig.
Das italienische Recht unterscheidet klarerweise ebenso zwischen dem materiellen und dem immateriellen Schaden. Der materielle Schaden wird zum Zeitwert ersetzt. Der immaterielle Schaden bzw. körperliche Schaden (danno biologico) wird von einem medizinischen Gutachter festgestellt. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der sogenannten Mailänder Tabelle. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass nach italienischem Recht für ganz leichte Schmerzen im Schnitt ein niedrigerer Schadenersatz zusteht als nach österreichischem Recht. Für schwere Verletzungen hingegen mit Dauerfolgen gebührt nach italienischem Recht in der Regel ein weitaus höherer Schadenersatz. Weiters gebührt in Italien auch entfernt Verwandten ein Trauerschmerzensgeld im Falle des Verlustes eines Angehörigen. Auch das Trauerschmerzensgeld ist in Italien deutlich höher als in Österreich. Ein Trauerschmerzensgeld bzw. eine Entschädigung für seelische Schmerzen gebührt nach italienischem Recht auch unabhängig davon, ob tatsächlich eine psychische Krankheit bzw. eine Beeinträchtigung mit Krankheitswert vorliegt.
Nach einem Unfall empfiehlt es sich unbedingt, sofort die lokale Polizei zu verständigen und ehest einen Anwalt zu kontaktieren. Bei schweren Verletzungen sollte unbedingt ein medizinisches Gutachten eingeholt werden, widrigenfalls die Schmerzensgeldansprüche nicht bezifferbar sind. Wir organisieren für unsere Mandanten die gesamte Schadensabwicklung inkl. der Einholung eines anerkannten, medizinischen SV-Gutachtens. Erst aufgrund dieses Gutachtens kann dann anhand der Mailänder Tabelle beurteilt werden, welche Schadenersatzforderungen angemessen sind.
Analog der österreichischen Rechtslage sieht auch das italienische Recht einen direkten Klaganspruch des Opfers eines Verkehrsunfalles gegen den gegnerischen Kfz – Haftpflichtversicherer vor. Die Klage kann auch am Unfallort oder am Ort des Wohnsitzes des Klägers eingebracht werden.
Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass in Italien die Strafen merklich höher sind als in Österreich. So ist zum Beispiel für das Lenken eines Fahrzeuges im alkoholisierten Zustand ab einem Alkoholgehalt von 0,8 Promille nicht nur ein Verwaltungsstrafverfahren vorgesehen, sondern kommt es auch ohne Unfall zu einem gerichtlichen Strafverfahren. Hier drohen Freiheitsstrafen im Ausmaß von 6 Monaten bis zu einem Jahr. Es genügt hier die bloße Inbetriebnahme eines Fahrzeuges im alkoholisierten Zustand, ohne dass dies zu einem Unfall bzw. zur Verletzung einer Person geführt haben muss. Wird im alkoholisierten Zustand ein Unfall verursacht, verdoppeln sich die Strafen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 10 km/h (bis 40 km/h) drohen Strafen in der Höhe von bis zu € 700,00 -. Beträgt die Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 40 km/h reichen die Geldstrafen über € 3.000,–.
Ein Gutachter ermittelt anhand der Verletzungen wieviel Tage leichte, mittelstrake und starke Schmerzen gegeben sind. Die Schmerzperioden werden auf den 24 Stunden Tag komprimiert. Dies bedeutet, dass wenn jemand z.B. 24 Tage lang 1 Stunde pro Tag mittelstarke Schmerzen hat, Schmerzensgeld für einen Tag mittelstarke Schmerzen zugesprochen wird. Derzeit werden in Österreich je nach OLG Sprengel in der Praxis Schmerzensgeldsätze in ca. der folgenden Höhe gewährt: 1 Tag leichte Schmerzen ca. € 120,–; 1 Tag mittelstarke Schmerzen ca. 220; 1 Tag starke Schmerzen ca. € 330,– . Für sog „qualvolle Schmerzen“ werden pro Tag ca. € 400,– zugebilligt.