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Strafen bei Alkoholkonsum in Italien

Prozessführung in Italien mit unseren Anwälten.

Kleiner Leitfaden für junge Leute!

Der Sommer steht vor der Tür und mit ihm endlich die begehrten Ferien, eine Zeit der Entspannung, der Freude aber manchmal auch der Sorge !

Vor allem für die Jüngeren, die die Sommerzeit nicht so sehr und nicht nur als eine Zeit der Erholung sehen, sondern als eine Gelegenheit, sich zu treffen, Spaß zu haben und zu feiern.

Vor dem Sommer und noch vor dem so genannten Pfingstfest haben wir uns daher entschlossen, diesen Artikel zu schreiben, um jungen Menschen zu helfen, die italienische Rechtslage einschätzen zu können.

Es ist in der Tat schwierig, sich im Ausland regekonform zu verhalten, wenn man die Rechtslage nicht ansatzweise kennt.

Laut Artikel 688 des italienischen Strafgesetzbuches wird „jede Person, die an einem öffentlichen Ort in einem Zustand offensichtlicher Trunkenheit ertappt wird…“ zu einer Strafe von bis zu 309,00 € verurteilt.

Man darf also nicht nur nicht betrunken auf der Straße fahren, sondern auch nicht zu Fuß auf öffentlichen Wegen bzw. Straßen gehen, wenn man offensichtlich alkoholisiert ist !

Komplizierter wird die Sache, wenn Jugendliche oft unter Alkoholeinfluss intime Handlungen vollziehen (es muss sich dabei nicht unbedingt um sexuelle Handlungen im eigentlichen Sinn handeln, auch die öffentliche Andeutung bzw. Inszenierung solcher kann genügen). Nach Artikel 527 des Strafgesetzbuches wird mit einer Strafe von bis zu 30.000,00 Euro bestraft, „wer an einem öffentlichen Ort obszöne Handlungen vornimmt“!

Die Strafen sind jedoch noch deutlich härter, wenn es sich um Verstöße im Straßenverkehr handelt. Im Straßenverkehr ist die Toleranz nämlich gleich Null, insbesondere für Fahranfänger (die ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen). Ihnen ist absolut verboten, Alkohol zu konsumieren, bevor sie sich ans Steuer setzen.

Auch die Strafen steigen mit der Menge des Alkohols. Sie reichen von einer Verwaltungsstrafe von bis zu 678,00 € bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen (Geldstrafe von 1.500 € bis 6.000 € und Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr) und das, ohne dass jemand zu Schaden kommt.

Kommt es hingegen zu einem Unfall drohen bei schweren Verletzungen drei bis fünf Jahre Haft, bei sehr schweren Verletzungen vier bis sieben Jahre und bei Unfällen mit tödlichem Ausgang acht bis zwölf Jahre Haft.

Alles in allem lautet der allgemeine Ratschlag für alle, die kaum mit dem italienischen Gesetz vertraut sind, dass zwar ein „leichter“ Aperitif vor dem Fahren erlaubt ist, aber ansonsten sogar äußerst harte, strafrechtliche Sanktionen vorgesehen sind; dies wenn entweder bestimmte Alkohol – Grenzwerte überschritten werden oder andere Personen zu Schaden kommen. Für Fahranfänger hingegen ist auch nur der geringste Alkoholkonsum vor einer Fahrt absolut tabu.

Dieser Artikel wurde in Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt G. Rossi und der MAGGI KATHOLLNIG RechtsanwaltsGmbH verfasst.

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